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Workshops

Für alle Teilnehmer standen Workshops in den Bereichen Kamera, Ton und Storytelling offen.

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Inhalt: Kolumne

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GEMA und die Freunde der Nachvertonung

Viele von Euch stellen uns Fragen zum Thema Verwendung von Musik und Nachvertonung. Vorneweg – das hier ist keine rechtlich verbindliche Auskunft. Wir sind nämlich keine Juristen, sondern nur Filmfestveranstalter. Letzteres finden wir auch deutlich spaßiger, denn Urheberrecht kann eine komplizierte Sache sein. Für alle, die weitere technische und rechtliche Fragen zur Nachvertonung haben, empfehlen wir wärmstens den Ton-Workshop mit Steffen Lepa am Freitag!

In den Teilnahmebedingungen steht, dass Ihr nur Musik verwenden dürft, die frei von Rechten dritter ist oder für die Ihr die Genehmigung habt, sie zu verwenden. Ein Musikstück, wie Ihr es auf einer kommerziellen CD findet, unterliegt dem Urheberrecht und Leistungsschutzrechten, ebenso natürlich auch Fernseh- oder Radiomitschnitte, mp3s oder was auch immer von Liedern professioneller Bands. Oder als Faustregel: Wenn Ihr Euch nicht 100% sicher seid, dass Ihr ein Musikstück verwenden dürft, dann dürft Ihr es mit 99%er Wahrscheinlichkeit nicht.

Urheberrecht bedeutet, dass der Komponist des Musikstückes ein Anrecht darauf hat, mit seiner Komposition Geld zu verdienen. Diese Komponisten werden von der vielzitierten GEMA vertreten. Leistungsschutzrecht bedeutet, dass diejenigen Musiker, die ein Musikstück spielen, und die Produktionsfirma an konkreten Aufführung oder Aufnahme alle Rechte haben und bestimmen können wer sie gegen wie viel Geld wiedergeben darf. Diese Rechte werden in Deutschland meist von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) und den Musikverlagen oder Künstlern direkt verwaltet.

Nehmen wir an, Ihr wollt ein kommerzielles Lied in Eurem „Soundtrack“ verwenden. Sagen wir, 30 Sekunden aus „You can get it“ von Mark Medlock und Dieter Bohlen :) Dann müsstet Ihr Dieter Bohlen anrufen, ob es okay wäre, seinen Song in einem Film einzusetzen, den Ihr auf einem Selbstfilmfest noch drehen werdet. Dieter sagt dann z. B.: „Okay, ist ja ne lustige Sache. Für schlappe 1000 Euro kriegt Ihr die Rechte.“ Nachdem Ihr das Geld von Eurer Oma geliehen und überwiesen habt, bekommt Ihr einen Vertrag von Dieter zugeschickt, mit dem Ihr Euch an die GEMA wendet, die Dieter’s Urheberrechte verwaltet und noch mal etwas Geld verlangt. Dann habt Ihr EINEN Song. Wenn Ihr die Rechte nicht einholt und das Lied trotzdem verwendet, können wir Euren Film nicht öffentlich bei der Preisverleihung zeigen und somit könnt Ihr auch nicht gewinnen.

Wenn Ihr das mal durchrechnet, merkt Ihr, dass das Euer gesamtes Preisgeld für den ersten Platz aufbraucht. Das ist also kein sinnvoller Weg. Das macht aber gar nichts. Die Erfahrung zeigt, dass Filme, die Musik sparsam und gezielt einsetzen, bei durchgedreht 24 erfolgreicher sind. Blankpolierte Kommerzmusik, die den Originalton vollkommen überlagert wirkt meist nicht gut zusammen mit einem kreativ-chaotischen Kurzfilm, den man in 24 Stunden unter Extrembedingungen erstellt.

Es gibt trotzdem viele Möglichkeiten, an etwas Musik für Euren Film zu kommen:

Eine Ausnahme gibt es noch für eigentlich GEMA-pflichtige Musik: Wenn Ihr z. B. eine Szene in der Innenstadt filmt und im Hintergrund läuft jemand mit dem Ghettoblaster lang und man hört kurz Busta Rhymes, Pink oder Justin Timberlake, dann müsst Ihr die Szene nicht gleich löschen. Musik, die zufällig irgendwo im Hintergrund spielt, ist kein Problem, solange Ihr sie nicht bewusst selbst eingesetzt habt. Von abenteuerlichen Konstruktionen mit FM-Transmittern und Radios im Hintergrund, um ein bestimmtes Lied zu spielen, raten wir allerdings ab. Sobald Absicht zu erkennen ist, behalten wir es uns vor, Euren Film nicht vorzuführen.

Zum Schluss noch ein paar technische Tipps

DV-Camcorder haben normalerweise zwei Aufnahmemodi. 12-Bit Ton und 16-Bit Ton. Beim 12-Bit Ton habt Ihr zwei Stereospuren zur Verfügung, das heißt, Ihr könnt zusätzlich zum Originalton Musik oder Geräusche hinzuspielen, ohne den Originalton zu löschen. Wie das geht, probiert Ihr am besten vorher aus, nach intensiver Konsultation der Bedienungsanleitung Eures Camcorders. Nichts ist ärgerlicher als ein versehentlich doch gelöschter Originalton.

Wenn Ihr 16-Bit Ton wählt, ist die Aufnahmequalität etwas besser, allerdings habt Ihr nur eine Tonspur zur Verfügung. Falls Ihr nur mit Hilfe der Kamera vertonen wollt, müsstet Ihr also die komplette Originalspur löschen. Kleiner Tipp: Wenn der Orginalton ganz weg ist, wirkt der Film fast immer künstlich und distanziert. Falls Ihr das machen wollt, überlegt Euch vorher ganz genau, warum eigentlich. Fortgeschrittene Nachvertoner haben auch schon den kompletten Ton auf den PC gezogen, dort mit Geräuschen und Musik gemischt und dann wieder auf die Kamera gespielt. Da nur der Film in der Kamera verbleiben muss, ist das im Prinzip im Rahmen der Regeln. Probiert es aber vorher aus, damit Ihr genau wisst, was Ihr tut.

Björn Stockleben | 16. Juli 2007

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